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   VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111   

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VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111 (https://dejure.org/2013,6714)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111 (https://dejure.org/2013,6714)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - Au 7 K 12.30111 (https://dejure.org/2013,6714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Asylfolgeverfahren; Vorliegen von Abschiebehindernissen; keine Änderung der Sach- oder Rechtslage, keine neuen Beweismittel; PTBS; rezidivierende depressive Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Augsburg, 05.07.2010 - Au 7 K 10.30065

    Nigeria; Klage offensichtlich unbegründet; unwahre Angaben zur Herkunft aus dem

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Die hiergegen gerichtete Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2010 (Az. Au 7 K 10.30065) als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

    Es ist unter Zugrundelegung des klägerischen Vortrags im Erstverfahren (vgl. dazu VG Augsburg, U.v. 5.7.2010 - Au 7 K 10.30065; sowie die Niederschrift der mdl. Verhandlung vom 2.7.2010) nahezu offensichtlich, dass die gesundheitlichen Probleme des Klägers möglicherweise durch eine drohende Abschiebung aus Deutschland, nicht aber an die Umstände in Nigeria anknüpfen.

    Das Gericht verweist hierzu auf das den Beteiligten bekannte Urteil aus dem Erstverfahren vom 5. Juli 2010 (Az. Au 7 K 10.30065), mit welchem die Klage als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.

    Abweichungen von dieser Wertung sind nicht veranlasst; das Gericht folgt in vollem Umfang den Ausführungen im Urteil vom 5. Juli 2010 (Az. Au 7 K 10.30065).

    Er hat in den eineinhalb Jahren des gesamten Asylverfahrens bis hin zur gerichtlichen Entscheidung im Verfahren Au 7 K 10.30065 am 5. Juli 2010 keine psychischen Probleme geltend gemacht.

  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390

    Asylrecht; Sierra Leone; posttraumatische Belastungsstörung; unglaubwürdiges

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris).

    Die ärztliche Stellungnahme vom 8. November 2012 und der vorläufige Arztbrief vom 20. Dezember 2012 des BKH werden nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen gerecht, die an die substantiierte Darlegung einer psychischen Erkrankung zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zu stellen sind; es mangelt hier an einer Grundlage für eine Diagnose und ausreichenden Anknüpfungstatsachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris) und der zeitliche Raum zwischen dem Zutagetreten der Symptome und dem vermeintlichen auslösenden Ereignis ist deutlich zu lang.

    Der objektive Ereignisaspekt ist nämlich nicht Gegenstand der gutachtlichen ärztlichen Untersuchung zu einer PTBS (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris).

    Eine nachvollziehbare Erklärung, warum die gesundheitlichen Probleme erst nach Abschluss des Erstverfahrens aufgetreten sein sollen bzw. nicht im Erstverfahren angeführt wurden (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris), wurde nicht vorgetragen und ist auch sonst nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Für das begehrte Wiederaufgreifen des Verfahrens kommt daher die allgemeine Regelung des § 51 VwVfG unmittelbar zur Anwendung (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - BVerwGE 127, 33).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - NVwZ 2007, 712).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris).

    Die ärztliche Stellungnahme vom 8. November 2012 und der vorläufige Arztbrief vom 20. Dezember 2012 des BKH werden nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen gerecht, die an die substantiierte Darlegung einer psychischen Erkrankung zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zu stellen sind; es mangelt hier an einer Grundlage für eine Diagnose und ausreichenden Anknüpfungstatsachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris) und der zeitliche Raum zwischen dem Zutagetreten der Symptome und dem vermeintlichen auslösenden Ereignis ist deutlich zu lang.

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris).

    Die ärztliche Stellungnahme vom 8. November 2012 und der vorläufige Arztbrief vom 20. Dezember 2012 des BKH werden nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen gerecht, die an die substantiierte Darlegung einer psychischen Erkrankung zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zu stellen sind; es mangelt hier an einer Grundlage für eine Diagnose und ausreichenden Anknüpfungstatsachen (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7; U.v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251; BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris) und der zeitliche Raum zwischen dem Zutagetreten der Symptome und dem vermeintlichen auslösenden Ereignis ist deutlich zu lang.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Entscheidend ist allein, ob für den Ausländer eine konkrete, individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und die Gefahr dem Einzelnen landesweit droht (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Konkret ist die Gefahr, wenn der Betroffene alsbald nach der Rückkehr in sein Heimatland in diese Lage geriete, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. dazu z.B. BVerwG, U.v. 29.7.1999 - 9 C 2.99 - juris; U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Konkret ist die Gefahr, wenn der Betroffene alsbald nach der Rückkehr in sein Heimatland in diese Lage geriete, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. dazu z.B. BVerwG, U.v. 29.7.1999 - 9 C 2.99 - juris; U.v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - BVerwGE 105, 383).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Ein solches ist nicht durch das Bundesamt bei der Entscheidung über Abschiebungsverbote, sondern durch die zuständige Ausländerbehörde gemäß § 60a Abs. 2 bis 5 AufenthG (Duldung) zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 8/99 - NVwZ 2000, 206; U.v. 15.10.1999 - 9 C 7.99 - juris).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99

    Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an

    Auszug aus VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
    Ein solches ist nicht durch das Bundesamt bei der Entscheidung über Abschiebungsverbote, sondern durch die zuständige Ausländerbehörde gemäß § 60a Abs. 2 bis 5 AufenthG (Duldung) zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.1999 - 9 C 8/99 - NVwZ 2000, 206; U.v. 15.10.1999 - 9 C 7.99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in

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